
Praxismanagement
Wer eine Arztpraxis hat, beschäftigt im Regelfall auch Mitarbeiter. Doch nicht jeder gute Arzt ist automatisch auch eine geborene Führungskraft. Sich ein paar Dinge bewusst…
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Für zahnärztliche Existenzgründer wird die Erstniederlassung immer teurer. Mit Blick auf eine jährliche Wachstumsrate von 7 Prozent betrug das Investitionsvolumen einer Einzelpraxisübernahme 2023 im Schnitt 463.000 Euro – 31 Prozent mehr als 2019. Im „InvestMonitor Zahnarztpraxis 2023“ spiegeln IDZ und apoBank aktuelle Eckdaten des zahnärztlichen Existenzgründungsmarktes wider. Das kann auch potenziellen Praxisabgebern Orientierung bieten.
Wer als niedergelassene Vertragszahnärztin oder niedergelassener Vertragszahnarzt die Praxisabgabe als festen Bestandteil der persönlichen Altersvorsorge eingeplant hat, dessen Kalkül könnte die nächsten Jahre noch einigermaßen gut aufgehen – ein Selbstläufer ist der Prozess allerdings nicht mehr. Im Jahr 2023 entschieden sich 63,4 Prozent der laut KZBV 1268 zahnärztlichen Existenzgründer für die Übernahme einer bestehenden Einzelpraxis. 6,2 Prozent gründeten eine Einzelpraxis komplett neu, 15,3 Prozent übernahmen eine Berufsausübungsgemeinschaft (BAG), 11,3 Prozent stiegen in eine BAG ein und zwei Prozent gründeten eine solche neu. 1,8 Prozent der zahnärztlichen Existenzgründungen entfielen 2023 laut dem Institut der Deutschen Zahnärzte (IDZ) auf Praxisgemeinschaften oder Medizinische Versorgungszentren (MVZ).
Das geht aus dem jüngst seitens des IDZ publizierten „InvestMonitor Zahnarztpraxis 2023“ hervor. Seit 1984 analysiert das IDZ nach eigenen Angaben gemeinsam mit der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank) das zahnärztliche Investitionsverhalten bei der Niederlassung. Für das Berichtsjahr 2023 seien Struktur und Inhalt der Berichterstattung grundlegend reformiert worden, heißt es. Als Datenbasis lagen der apoBank demnach 528 auswertbare Finanzierungsfälle vor. „Der Marktanteil der apoBank an den Finanzierungen von zahnärztlichen Existenzgründungen ist insofern vergleichsweise hoch. Gleichwohl handelt es sich bei den hier ausgewerteten Daten um einen Ausschnitt der Gesamtheit der zahnärztlichen Existenzgründungen, der nur eingeschränkt allgemeingültige Aussagen über das Niederlassungs- und Investitionsverhalten im ambulanten zahnärztlichen Bereich in Deutschland zulässt“, schränkt das IDZ die Repräsentativität der vorliegenden Daten etwas ein.
Angesichts des in den vergangenen Jahren kontinuierlich über 65 Prozent liegenden Anteils der Frauen an den Studienabschlüssen in der Zahnmedizin, spiegelt die Tatsache, dass 2023 der Anteil der Frauen an den zahnmedizinischen Existenzgründungen im ambulanten Bereich nur bei 48 Prozent lag, wohl den langfristigen Trend wider, dass Zahnmedizinerinnen – zunächst oder generell – mit Blick auf die Work-Life-Balance, Familiengründung & Co lieber in die Anstellung mit geregelten Arbeitszeiten, Urlaubsansprüchen etc. als in die freiberufliche Selbstständigkeit gehen.
Das trifft zumindest auf die Alterskohorte der 25- bis 34-Jährigen zu, in der der Frauenanteil bei 34,9 Prozent lag. In den Alterskohorten 35 bis 44 sowie 45 Jahre und älter dominieren die Zahnmedizinerinnen wiederum mit 56,4 Prozent (Männer: 39,7 Prozent) respektive 8,7 Prozent (Männer: 6,9 Prozent). Im Schnitt betrug das Alter der Zahnmediziner bei der Erstniederlassung 36,1 Jahre – 37,2 Jahre bei den Frauen und 35,1 Jahre bei den Männern.
Seit rund 20 Jahren ist mit Blick auf die IDZ-Daten ein konstant negativer Wanderungssaldo bezüglich der Zu- und Abgänge zur respektive aus der vertragszahnärztlichen Versorgung zu beobachten. So standen allein im Jahr 2023 den 2461 Abgängen – was nicht immer gleichzusetzen ist mit einer Praxisauf- oder -abgabe – 1268 Existenzgründungen entgegen. „Die Neugründung stellt auch deshalb aktuell eine recht seltene Niederlassungsform dar, weil sich auf dem Praxisabgabemarkt mittlerweile ein deutliches Überangebot etabliert hat, aus dem Existenzgründende wählen können“, ordnet das IDZ die Situation an dieser Stelle ein.
Über alle Alterskohorten hinweg betrachtet, präferieren Zahnärztinnen mit 70 Prozent deutlich die Einzelpraxis als Form der Niederlassung – bei den Männern kommt dieser Durchschnittswert auf 68 Prozent. Sind die Zahnärzte zum Zeitpunkt der Erstniederlassung 45 Jahre oder älter, präferieren sie generell zu 91 Prozent die Existenzgründung in Form der Einzelpraxis, in der Alterskohorte der 35- bis 44-Jährigen sind es immerhin schon 73 Prozent, bei den Jüngeren zwischen 25 und 34 Jahre beläuft sich der Wert auch schon auf 62 Prozent.
Analysiert man das Zahlenmaterial differenziert nach der Standortwahl, so geschieht die Existenzgründung auf dem Land in Ortschaften unter 5000 Einwohnern vor allem in Form der Einzelpraxisübernahme mit 68 Prozent. Die Einzelpraxisneugründung auf dem Land dominiert mit einem Wert von 16 Prozent, gefolgt von 7 Prozent in Kleinstädten (unter 20.000 Einwohner), 6 Prozent in Mittelstädten (unter 100.000 Einwohnern) und 4 Prozent in Großstädten. Die Einzelpraxisübernahme wird mit 67 Prozent an zweiter Stelle in Mittelstädten präferiert, gefolgt von 64 Prozent in Groß- und 57 Prozent in Kleinstädten.
Bei der Betrachtung der Standortpräferenz zahnärztlicher Existenzgründer nach den vier deutschen Großregionen Nord, Ost, West und Süd zeigt sich, dass in Süddeutschland nur 31 Prozent den Weg zur Erstniederlassung in der Großstadt beschreiten – im Osten sind es hingegen 52 Prozent, im Westen 50 Prozent und im Norden 44 Prozent. „Im Süden fällt umgekehrt der vergleichsweise hohe Anteilswert von 11 Prozent an Existenzgründungen in ländlichen Lagen auf. Da der Süden jedoch viele Landgemeinden und somit einen höheren ländlichen Bevölkerungsanteil (19,9 Prozent) aufweist als die anderen Großregionen, wird die ländliche Region auch im Süden Deutschlands vergleichsweise selten als Praxisstandort gewählt“, kommentieren die Autoren der IDZ-Publikation.
Insgesamt 285 Einzelpraxisübernahmen begleitete die apoBank laut IDZ im Jahr 2023. „Hierbei handelt es sich jeweils um den Kauf einer Praxis (Einzelpraxis oder Berufsausübungsgemeinschaft) mit anschließender Niederlassung als Einzelpraxis“, heißt es konkretisierend im Monitor. Die zugrundeliegenden Finanzierungsdaten beinhalten sowohl den Kaufpreis als auch die anschließenden Investitionen, die der zahnärztliche Existenzgründer in seine Einzelpraxis tätigt.
Die gute Nachricht für potenzielle Praxisabgeber: Praxisnachfolger müssen inzwischen einen wesentlich höheren Kaufpreis berappen als noch in der Vor-Corona-Zeit. So legte der ideelle Wert von im Schnitt 116.000 Euro im Jahr 2019 auf 171.000 Euro in 2023 zu, der materielle Wert verteuerte sich hingegen nur von im Schnitt 60.000 Euro auf 76.000 Euro. Der Kaufpreis erhöhte sich so binnen vier Jahren von im Schnitt 176.000 Euro auf 247.000 Euro.
Im Jahr 2023 entfiel ein Anteil von 7 Prozent des Investitionsvolumens laut Bankdaten auf die Modernisierung bzw. den Umbau der Praxisräumlichkeiten, 18 Prozent auf den Kauf medizinisch-technischer Geräte, knapp 5 Prozent auf die Praxiseinrichtung inklusive IT und weitere 17 Prozent auf sonstige Investitionen inklusive Betriebsmittel. Das Investitionsvolumen einer zahnärztlichen Einzelpraxisübernahme stieg laut IDZ im Vergleich zum Jahr 2019 von 354.000 Euro um knapp 31 Prozent auf 463.000 Euro. Das entspreche einer jährlichen Wachstumsrate von 7 Prozent.
Generell seien angesichts der Marktsituation mit dem negativen Wanderungssaldo und dem damit aktuell bestehenden Überangebot an zum Verkauf stehenden Praxen eher sinkende Kaufpreise zu vermuten. „Allerdings konkurrieren auf dem Praxisabgabemarkt nicht unterschiedslos alle Praxen gegeneinander, sondern lediglich nach Standort und Praxisausstattung vergleichbare Praxen, die mit den Vorstellungen der potenziellen Käufer deckungsgleich sind. Für attraktive Praxen werden daher auch in der aktuellen Marktsituation weiterhin gute Preise gezahlt, während die weniger attraktiven Praxen selbst bei einem reduzierten Kaufpreis keine Kaufinteressenten finden“, schätzen IDZ und apoBank.
Bei den von der Düsseldorfer Bank finanzierten Einzelpraxisübernahmen erzielten deren Abgeber in Mittelstädten mit einem durchschnittlichen Kaufpreis von 258.000 Euro den höchsten Wert, gefolgt von Praxischefs in Großstädten mit 251.000 Euro. Auf dem Land erzielten die abgebenden Inhaber mit 230.000 Euro Kaufpreis gerade einmal 1000 Euro mehr als solche in Kleinstädten mit 229.000 Euro.
Wie dem Monitor weiter zu entnehmen ist, investieren Zahnärztinnen für die Erstniederlassung in eigener Praxis im Schnitt 425.000 Euro, davon 212.000 Euro in den Kaufpreis. Ihre männlichen Kollegen berappten im Schnitt 280.000 Euro für den Kaufpreis, das gesamte Investitionsvolumen summierte sich bei ihnen auf 498.000 Euro. Denn Männer präferierten in der Regel vergleichsweise größere Praxen.
Der „InvestMonitor Zahnarztpraxis 2023“ zum Download:
https://www.idz.institute/fileadmin/Content/Publikationen-PDF/Online-Journal_02_2025.pdf
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