Praxismanagement
Wer eine Arztpraxis hat, beschäftigt im Regelfall auch Mitarbeiter. Doch nicht jeder gute Arzt ist automatisch auch eine geborene Führungskraft. Sich ein paar Dinge bewusst…
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Demografiewandel, dysfunktionale Digitalisierung im Gesundheitswesen, Work-Life-Balance, Teilzeit, Honorardeckelung – das alles sind gewichtige Faktoren, die die vertragszahnärztliche Versorgung in Deutschland in den kommenden fünf Jahren massiv beeinträchtigen werden, warnt die KZBV. In einem Aktionsplan legt sie dar, wie sie im Schulterschluss mit der Politik gemeinsam die Sicherstellung der Versorgung auch nach 2030 noch gewährleisten will.
Bis zum Jahr 2030 wird die flächendeckende Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung in Deutschland zumindest partiell massiv unter Druck geraten, wenn nicht alsbald auf Bundesebene gesundheitspolitisch und an anderen relevanten Stellen gezielt gegengesteuert wird. Davor warnt die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) mit Verweis unter anderem auf den Demografiewandel, die erdrückende Bürokratielast in den Vertragszahnarztpraxen, den zunehmenden Trend zur Anstellung sowie last, but not least die Ausbreitung investorengetragener Medizinischer Versorgungszentren (iMVZ).
Unter dem Titel „Versorgung sichern – Strukturen stärken“ hat die KZBV im Oktober ihren Aktionsplan veröffentlicht, in dem sie – auf statistisch belastbarer Basis – darlegt, was politisch getan werden müsse, um in den nächsten fünf Jahren die Aufrechterhaltung einer wohnortnahen und flächendeckenden vertragszahnärztlichen Versorgung gewährleisten zu können. Dabei fokussiert sie ausschließlich die allgemeinzahnärztliche Versorgung. Der Bereich der kieferorthopädischen Versorgung mit seinen Besonderheiten bedürfe einer gesonderten Analyse, stellt sie einordnend klar.
Wie es im Aktionsplan heißt, befinde sich die zahnärztliche Versorgung in Deutschland derzeit noch auf einem flächendeckend guten Niveau. Im Bereich der allgemeinzahnärztlichen Versorgung sei kein Planungsbereich unterversorgt – lediglich in 3,3 Prozent der Planungsbereiche könne eine drohende Unterversorgung festgestellt werden. Für die bis zum Jahr 2030 prognostisch absehbare Entwicklung der zahnärztlichen Versorgung sind laut KZBV insbesondere nachfolgende Trends von Relevanz:
– So werde die Gesamtzahl der Zahnärztinnen und Zahnärzte bis 2030 in der Summe voraussichtlich leicht um 0,9 Prozent ansteigen – in den westdeutschen Bundesländern durch ein tatsächliches Plus von 2,7 Prozent, in Ostdeutschland hingegen drohe ein dickes Minus von 10,3 Prozent.
– Bei einer demografiebedingt sinkenden Gesamtzahl der Praxen seien ein Anstieg der durchschnittlichen Praxisgröße sowie eine Konzentration von Praxisstandorten zu beobachten. „Gleichwohl ist und bleibt die inhabergeführte Einzel- und Mehrbehandlerpraxis in West- und Ostdeutschland absehbar die häufigste und wichtigste Praxisform. Sie ist essenzielle Grundlage und Voraussetzung zur Aufrechterhaltung einer flächendeckenden Versorgung. Die Niederlassungsbereitschaft ist weiter vorhanden“, schreibt die KZBV in ihrer Projektion.
– Die Zahnärzteschaft werde dabei in der Zusammensetzung weiblicher. Frauen würden bis 2030 die Mehrheit im Berufsstand stellen – 2024 lag deren Anteil bereits bei 48,1 Prozent, 2030 könnte er dann auf 51,8 Prozent steigen.
– Der Anteil der angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzte wird laut Prognose weiter steigen – und zwar von 16,1 Prozent im Jahr 2015 über 32,6 Prozent anno 2024 auf dann bis 2030 bereits über 40 Prozent.
– Der im Vergleich zu anderen Berufsgruppen derzeit sehr hohe durchschnittliche Tätigkeitsumfang von Zahnärztinnen und Zahnärzten werde infolge dieser Veränderung bis 2030 deutlich sinken, da Angestellte wesentlich häufiger in Teilzeit arbeiten (2024: 43 Prozent) als freiberufliche, niedergelassene Vertragszahnärzte (2024: 3,8 Prozent).
– Bei einem zu erwartenden Rückgang des durchschnittlichen Tätigkeitsumfangs würden künftig mehr „Köpfe“ benötigt, um das aktuelle Versorgungsniveau aufrechterhalten zu können. Will heißen: Durch den anhaltenden Trend zur Teilzeitbeschäftigung werden schlicht mehr Zahnärztinnen und Zahnärzte (Köpfe) benötigt, um die Zahl der Vollzeitäquivalente (VZÄ) zu erreichen, die zur Berechnung des Personalbedarfs im Zuge der Versorgungssicherstellung benötigt werden. Im Westen werde die hierzu benötigte Anzahl an Köpfen im Jahr 2030 um 2,9 Prozent unterschritten, im Osten vor dem Hintergrund der prognostisch weiter sinkenden Gesamtzahl der Zahnärzte sogar um 12,9 Prozent, rechnet die KZBV vor.
„Diese Entwicklungstrends werden dazu führen, dass auch in der Zahnärzteschaft die Ressource Personal einschließlich der Zahnmedizinischen Fachangestellten in den kommenden Jahren zunehmend knapper wird. Für den Bereich der Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte gilt dies nicht generell, sondern nur für einige Regionen Deutschlands“, heißt es im Bericht. In 2030 würde demzufolge unter gleichbleibenden Rahmenbedingungen das aktuell flächendeckende Netz der Versorgung bereits vermehrt Planungsbereiche aufweisen, die unterversorgt oder von Unterversorgung bedroht sind. Konkret seien dann neun Planungsbereiche (1,8 Prozent) unterversorgt, weitere 66 (13,5 Prozent) gälten 2030 als von Unterversorgung bedroht.
Diese Planungsbereiche würden sich vor allem in den ostdeutschen Bundesländern sowie in Teilen Westdeutschlands, insbesondere in Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland, befinden. Gleichzeitig würde der Großteil der Planungsbereiche weiterhin gut versorgt bleiben. Die gut versorgten Bereiche lägen vor allem in Bayern sowie Nordrhein und Westfalen-Lippe. Auch in den ostdeutschen Bundesländern zeichne sich ein differenziertes Bild mit gut versorgten Bereichen ab, verdeutlicht die KZBV ergänzend.
Zusätzlicher Druck auf den Kessel kommt auch aus den Reihen der gegenwärtigen Versorger. So hat eine von der KZBV in Zusammenarbeit mit dem Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) durchgeführte, repräsentative Online-Befragung aus dem vergangenen Jahr ergeben, dass knapp 72 Prozent der befragten Zahnärztinnen und Zahnärzte aufgrund der aktuellen Rahmenbedingungen überlegen, vorzeitig aus der Patientenversorgung auszuscheiden.
Offensichtlich herrscht enormer Frust in den Reihen vor allem der älteren Semester, die eigentlich noch ein paar Jahre mehr in ihrer Praxis verbringen wollten. 95 Prozent der Befragten geben an, dass die hohe Bürokratielast sowie eine praxisuntaugliche Digitalisierung die für die Patientenversorgung zur Verfügung stehende Zeit einschränkten. Drei von vier Befragten fühlen sich durch ihre Arbeit ausgebrannt. Mehr als die Hälfte der Praxischefs würde sich nicht erneut niederlassen, wenn sie heute noch einmal vor der Wahl stünden.
Dem gegenüber steht der zahnärztliche Nachwuchs, der sich erst noch seinen Platz in der (vertrags)zahnärztlichen Versorgungswelt suchen muss. Wie aus Daten des Projektes „Y-Dent“ des Instituts der Deutschen Zahnärzte (IDZ) hervorgeht – seit 2014 befragt das IDZ angehende und junge Zahnärztinnen und Zahnärzte zu deren Vorstellungen und Erfahrungen in Bezug auf die Berufsausübung –, strebt ein Großteil der nachfolgenden Zahnarztgeneration nach wie vor die eigene Niederlassung an. Der Zeitpunkt der Erstniederlassung im Berufsleben habe sich jedoch nach hinten verschoben und lag 2019 im Durchschnitt bei 36,1 Jahren.
Junge Zahnärzte räumten zudem den Themen Work-Life-Balance und Vereinbarkeit von Beruf und Familie einen hohen Stellenwert ein. 21,4 Prozent wünschten sich, in Teilzeit tätig zu sein. Befragte, die in Zukunft eher angestellt tätig sein möchten, geben dabei signifikant häufiger an, sich eine Teilzeittätigkeit zu wünschen als ihre Kollegen, die bevorzugt in die Niederlassung gehen möchten. Letztere geben überwiegend an, in Vollzeit praktizieren zu wollen.
Dabei möchten sie jedoch in aller Regel keine 45 Stunden in der Woche arbeiten, sondern präferieren eine wöchentliche Arbeitszeit von 36,7 Stunden für ihre zukünftige Tätigkeit. Dieser Wert liegt nahezu sieben Stunden unter der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit aktuell niedergelassener Zahnärzte und passt zum Trend zu gemeinschaftlichen Praxisformen, in denen man sich die Arbeitszeit in der Regel besser einteilen kann.
„Auch wenn laut der Y-Dent-Studie des IDZ mehrheitlich Zahnärztinnen sowie Befragte mit Kindern oder Kinderwunsch in Teilzeit arbeiten wollen, so spiegelt die gewünschte zukünftige Reduzierung der Arbeitszeit vor allem bei den Zahnärztinnen eine gesamtgesellschaftliche Entwicklung wider“, ordnet die KZBV an dieser Stelle die Daten ein.
Eine große Herausforderung im Kampf gegen drohende Unterversorgung liegt laut Aktionsplan auch in den weiteren beruflichen Präferenzen der kommenden Zahnarztgenerationen. Erhebungen deuteten darauf hin, dass Zahnärztinnen und Zahnärzte in ihrer Ortsvorstellung relativ früh festgelegt sind. In einer Erhebung aus dem Jahr 2023 unter neu niedergelassenen Zahnärzten gaben rund 90 Prozent der Befragten an, sich in demselben KZV-Bereich niedergelassen zu haben, in dem sie bereits in der Vergangenheit tätig gewesen waren. Die Erhebung habe auch gezeigt, dass sich knapp drei Viertel der Befragten in ihrem Heimatbundesland niedergelassen haben. Daneben ließen sich knapp 46 Prozent der befragten Zahnärzte in dem KZV-Bereich nieder, in dem sie auch studiert hatten. „Planungssicherheit und ‚anziehende‘ Rahmenbedingungen sind dabei von ganz entscheidender Bedeutung“, so die Conclusio der KZBV.
Aus ihrer Sicht ist auch unstrittig, dass es der Gestaltungskraft der Selbstverwaltung – also der Stärkung der eigenen Position und der der KZVen – sowie einer Weiterentwicklung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für die vertragszahnärztliche Versorgung bedürfe, um den identifizierten Herausforderungen und drohenden lokalen Versorgungsproblemen frühzeitig zu begegnen. Dabei fokussiert die KZBV drei zentrale Handlungsfelder:
– Bereits heute werden in den KZVen – auch präventiv – Maßnahmen zur Sicherung der Versorgung ergriffen, insbesondere über die gesetzlichen Sicherstellungsinstrumente (§105 SGB V), gerade in den KZVen, die von den prognostizierten lokalen Versorgungsengpässen besonders betroffen sind.
– Um die aktuell flächendeckend gute Versorgung auch in Zukunft gewährleisten zu können, ist zugleich die Bereitschaft zur Übernahme politischer Mitverantwortung, insbesondere des jeweiligen Landes und der Kommune gefragt. Es bedürfe dringend attraktiver Rahmenbedingungen, insbesondere einer in Stadt und Land gut ausgebauten Infrastruktur.
– Darüber hinaus sollten zielgenaue politische Maßnahmen ergriffen werden, um die Versorgungsstrukturen insbesondere in (drohend) unterversorgten Regionen zu stärken.
Die KZVen böten bereits ein breitgefächertes Beratungsangebot rund um den Berufseinstieg, die Niederlassung und auch die Praxisübergabe an. Daneben spielten die Sicherstellungsinstrumente nach § 105 SGB V eine entscheidende Rolle. Diese wurden, wie die KZBV in Erinnerung ruft, Ende Oktober 2020 mit dem Intensivpflege- und Rehabilitationsstärkungsgesetz (GKV-IPReg) auch für den vertragszahnärztlichen Bereich geöffnet und bieten den KZVen ein breites und flexibles Maßnahmenspektrum, um drohende regionale Versorgungsengpässe zielgenau schließen und die vertragszahnärztliche Versorgung auch künftig flächendeckend und wohnortnah sicherstellen zu können.
Beispielsweise können über Strukturfonds Niederlassungen in strukturschwachen, schlechter versorgten Gebieten dort gefördert werden, wo sie benötigt werden. Mit Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen hätten bereits sieben KZVen einen Strukturfonds aufgesetzt, der je zur Hälfte aus der vertragszahnärztlichen Gesamtvergütung sowie durch die Krankenkassen finanziert werde. Hierüber könnten beispielsweise Neuniederlassungen, Praxisübernahmen, Eigeneinrichtungen, die Gründung von Zweigpraxen, bestehende Praxen über das durchschnittliche Aufgabealter hinaus oder auch Stipendien für den Nachwuchs sowie Mentorenprogramme in bestimmten Gebieten gezielt gefördert werden.
Auf politischer Ebene müsse aber verstanden werden, dass es einer klaren Abgrenzung der Verantwortung von KZBV und KZVen für die Sicherstellung einerseits und der staatlichen Verantwortung für das Gemeinwohl andererseits bedürfe. Nicht zum Sicherstellungsauftrag von KZBV und KZVen gehöre es exemplarisch, die heute schon real vorhandenen und wachsenden regionalen Unterschiede zwischen städtischen und ländlichen, strukturschwächeren Regionen aufzufangen.
„Es ist staatliche Aufgabe und liegt damit in der Verantwortung der politischen Entscheidungsträger in Bund, Ländern und Kommunen, gleichwertige Lebensverhältnisse durch Infrastrukturmaßnahmen zu sichern und anziehende Rahmenbedingungen zu fördern (ÖPNV, Kinderbetreuungsplätze, Schulen, Breitbandinfrastruktur etc.). Ob eine Region diese anziehenden Rahmenbedingungen bietet, ist für die Frage der Standortwahl bei der Berufsausübung und insbesondere der Praxisgründung letztlich ein entscheidender Faktor“, so das KZBV-Plädoyer.
Um drohender Unterversorgung entgegenzuwirken, werde teilweise reflexartig das Instrument der Zulassungsbeschränkungen in die Diskussion geworfen. Dabei stelle diese Bedarfszulassung, die vor 18 Jahren für den vertragszahnärztlichen Versorgungsbereich aus gut nachvollziehbaren Gründen abgeschafft worden sei, keinesfalls einen Lösungsansatz dar. Dieses einschneidende Instrument sei nicht geeignet, lokale Versorgungsengpässe zu beseitigen und den dargestellten Entwicklungstrends entgegenzuwirken.
„Die Versorgungsanalyse hat erstens aufgezeigt, dass im vertragszahnärztlichen Bereich aktuell sowie auch in den nächsten Jahren in der Fläche ein nach wie vor hohes Versorgungsniveau besteht bzw. bestehen wird. Daher stellt die Sperrung von überversorgten Planungsbereichen im Rahmen einer Bedarfszulassung schon aus diesem Grund kein adäquates Steuerungsmittel dar“, konkretisiert die KZBV an dieser Stelle.
Zudem könne die Anwendung der Bedarfszulassung auch dann kontraproduktiv wirken, wenn tatsächlich in einem Planungsbereich eine Unterversorgung vorliege. In diesem Fall würden nämlich umliegende, nicht unterversorgte Planungsbereiche gesperrt und dadurch in diesen die funktionierende, organische Praxisnachfolge beeinträchtigt werden. Der Erhalt bestehender Versorgungsstrukturen würde insofern aufgrund der Bedarfszulassung dort zusätzlich erschwert werden – es drohe also ein Teufelskreis.
Zweitens habe die Versorgungsanalyse gezeigt, dass sich die Zahnärzte nach VZÄ annähernd bevölkerungs- und einkommensproportional verteilten. Hier gebe es allerdings große Unterschiede zwischen den Praxisformen, da sich investorengetragene MVZ fast ausschließlich in einkommensstarken Ballungszentren ansiedelten und zur Versorgung in ländlichen, strukturschwachen Räumen – anders als die bevölkerungs- und einkommensproportional verteilten Einzelpraxen und Berufsausübungsgemeinschaften – kaum einen Beitrag leisteten.
Die Einführung der Bedarfszulassung könnte die Dynamik, mit der die Investoren in die vertragszahnärztliche Versorgung drängen, noch weiter befeuern, heißt es warnend im Aktionsplan. Denn damit würde ein unfairer Wettbewerbsvorteil für iMVZ geschaffen werden, da die im Rahmen der Bedarfszulassung durchzuführenden Nachbesetzungsverfahren (§ 103 Abs. 4a SGB V) durch den „erkauften“ Verzicht auf Zulassungen zugunsten von Anstellungen im iMVZ faktisch unterlaufen werden könnten. „Zahnärzte können nicht wie Schachfiguren von einer Region in die nächste verschoben werden. Eine solche Versorgungspolitik vom Reißbrett ist fernab von den Lebensrealitäten der Zahnärztinnen und Zahnärzte und ihrer Familien und kann so nicht gelingen“, mahnt die KZBV zur Räson im politischen Handeln.
Politische Maßnahmen, heißt es ergänzend, müssten den Anspruch haben, eben jene dringend erforderlichen „anziehenden Rahmenbedingungen“ zu schaffen, die es ermöglichen, dass die Zahnärzte möglichst schnell den Weg in die Versorgung wählten, der Versorgung anschließend möglichst lange erhalten blieben und ihre Patienten dabei möglichst effizient und außerdem auch dort, wo sie gebraucht werden, behandeln könnten – und dies auch aus eigenen Stücken wollten.
Zu den „anziehenden Rahmenbedingungen“ vor Ort zählen laut KZBV beispielsweise ein gut ausgebauter öffentlicher Nahverkehr, der die Erreichbarkeit der Praxis sicherstellt, sowie die Verfügbarkeit von Kinderbetreuungsplätzen, Schulen oder auch die Breitbandinfrastruktur. Ohne entsprechende infrastrukturelle Angebote würden sich die Lebenspläne junger Zahnärztinnen und Zahnärzte nur schwer mit der Lebensrealität in ländlichen und strukturschwachen Regionen in Einklang bringen lassen.
Auch finanzielle Planungssicherheit spiele bei den hohen Investitionen für eine eigene zahnärztliche Niederlassung eine entscheidende Rolle. In 2023 belief sich beispielsweise das durchschnittliche Investitionsvolumen einer zahnärztlichen Einzelpraxisübernahme auf 463.000 Euro. Vor diesem Hintergrund setzten Sparmaßnahmen, wie die Wiedereinführung der strikten Budgetierung in der vertragszahnärztlichen Versorgung für 2023 und 2024 durch das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz 2022 ein fatales Signal in Richtung angehender Zahnärztinnen und Zahnärzte und wirkten sich negativ auf die Niederlassungsbereitschaft künftiger Generationen aus.
„Solche äußerst kurzsichtigen Maßnahmen haben damit langfristig und in der Breite negativen Einfluss auf die Versorgungssituation vor Ort. Dies gilt umso mehr, als Praxisinhaber aufgrund der Vergütungssystematik der GKV die Preise der von ihnen erbrachten Leistungen nicht frei an Nachfrage und Kosten ausrichten können und insoweit in Sachen Planungssicherheit in hohem Maße von stabilen gesetzlichen Rahmenbedingungen ihrer Tätigkeit abhängig sind“, führt die KZBV vor Augen.
Erschwerend wirke auch die seit Jahrzehnten völlig dysfunktionale Digitalisierungspolitik im Gesundheitswesen, die mit übereilten und technisch unausgereiften Anwendungen für erhebliche Mehrkosten, Verwaltungsaufwand und Frust in den Praxen sorge statt die Patientenversorgung zu verbessern bzw. die Abläufe für die Anwender in den Praxen zu erleichtern. Das von der Selbstverwaltung entwickelte und seit Beginn des Jahres 2023 in der Versorgung befindliche Elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) sei ein Beispiel dafür, dass es auch anders gehe und zeige ganz konkret, wie mit Hilfe digitaler Anwendungen der Versorgungsalltag für Patienten und Praxen effektiv verbessert werden könne.
Ein gründungsfreundlicheres Umfeld entstünde auch dadurch, dass die extrem hohen bürokratischen Anforderungen im Praxisalltag endlich wirkungsvoll abgebaut würden, argumentiert die KZBV weiter. Überbordende Regulierung und steigender Verwaltungsaufwand in den zahnärztlichen Praxen wirkten auf potenziell niederlassungswillige Zahnärzte in hohem Maße abschreckend. Konkrete Vorschläge seitens der zahnärztlichen Standesvertretungen, wie sich dies ändern ließe, lägen vor und könnten mit dem entsprechenden politischen Willen zeitnah umgesetzt werden.
Um lokalen Lücken im aktuell flächendeckenden Netz der Versorgung zu begegnen, brauche es neben dem hohen Engagement der Selbstverwaltung einen politischen Gestaltungswillen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die vertragszahnärztliche Versorgung müssten dazu zielgenau weiterentwickelt werden, um die Sicherstellung der Versorgung durch die KZBV und die KZVen zu unterstützen.
Politisches Handeln sollte sich dabei an folgenden drei Grundsätzen orientieren, postuliert die KZBV in ihrem Aktionsplan:
– Die freiberuflich tätigen, niedergelassenen Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte müssten auch in Zukunft das tragende Element in der Gestaltung der Versorgung sein. Dazu gehöre insbesondere auch, iMVZ besser zu regulieren – durch Einführung einer räumlich-fachlichen Gründungsbeschränkung für Krankenhäuser.
– Es dürfe keine gesetzlichen Regelungen geben, die zur Folge haben, dass erbrachte Leistungen nicht vollumfänglich vergütet werden. Derartige existierende Regelungen müssten ersatzlos beendet werden, da sie mit einer verantwortungsvollen freiberuflichen Gestaltung von Versorgung nicht zu vereinbaren seien.
– Die Patientenversorgung dürfe nicht durch vermeidbare Bürokratie und unausgereifte Digitalisierungsanwendungen behindert werden. Es müsse endlich mit dem Abbau von Bürokratie für Zahnarztpraxen und Selbstverwaltung begonnen und die Digitalisierung praxistauglich implementiert werden.
Zur gezielten Stärkung der Versorgung in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Bereichen seien insbesondere folgende Maßnahmen erforderlich:
– Staatliche Investitionskostenzuschüsse für Zahnarzt- und Zweigpraxen in ländlichen und strukturschwachen Gebieten, die unterversorgt oder von Unterversorgung bedroht sind.
– Steuerrechtliche Vergünstigungen für Zahnärzte, die sich in unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebieten niederlassen oder ihren Ruhestand in solchen Gebieten hinausschieben. Daher begrüße die KZBV die von der schwarz-roten Koalition Mitte Oktober im Bundeskabinett beschlossene Einführung einer „Aktivrente“. Diese sollte auch für Selbstständige gelten.
– Erleichterter Zugang zum Zahnmedizinstudium durch eine Quote für Studierende, die sich vorab verpflichten, für einen festzulegenden Zeitraum nach ihrer Approbation in einem Planungsbereich mit festgestelltem Versorgungsbedarf im Bundesland des Studienortes tätig zu werden.
– Staatlich finanzierte Stipendienprogramme für Studierende der Zahnmedizin im europäischen Ausland sowie an anerkannten nichtstaatlichen Hochschulen im Inland, in deren Rahmen sich die Stipendiaten dazu verpflichten, für einen festzulegenden Zeitraum nach ihrem Studium (vertrags-)zahnärztlich in einem Planungsbereich mit Versorgungsbedarf tätig zu sein.
– Weiterentwicklung der Sicherstellungsinstrumente insbesondere für eine bessere Kooperation zwischen KZVen und Kommunen.
– Förderung der aufsuchenden Betreuung von vulnerablen Gruppen (z.B. durch Kooperationsverträge mit Pflegeheimen), um auch die Patienten an abgelegenen Orten oder mit einer eingeschränkten Mobilität zu erreichen.
Angesichts der nach wie vor großen Dauerbaustellen Klinikreform und Stabilisierung der GKV-Finanzierung steht im Moment die berechtigte Frage im Raum, ob sich das Bundesgesundheitsministerium unter Nina Warken (CDU) überhaupt Zeit für die Befassung mit dem Aktionsplan der KZBV freischaufeln kann. Wünschenswert wäre es allemal – für die Vertragszahnärzteschaft wie auch deren Patienten.
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