
Praxismanagement
Wer eine Arztpraxis hat, beschäftigt im Regelfall auch Mitarbeiter. Doch nicht jeder gute Arzt ist automatisch auch eine geborene Führungskraft. Sich ein paar Dinge bewusst…
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Eine reformierte Zulassungsverordnung soll die Arbeit der Zulassungsausschüsse gängiger und das Arztregister „elektronisch“ machen. Einigen KVen ist der Ansatz des Bundesgesundheitsministeriums nicht entschlossen genug. FALK-Geschäftsführer Degenhardt wird deutlich.
Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) wagt sich an den Bürokratieabbau in der vertragsärztlichen und vertragszahnärztlichen) Versorgung. Am Mittwoch ist der Referentenentwurf einer „Verordnung zur Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte und der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte“ bekannt geworden. Er stützt sich weitgehend auf einen Entwurf von Warkens Vorgänger im Amt, Karl Lauterbach (SPD), aus dem November 2022. Der Bundesverband Medizinische Versorgungszentren (BMVZ) und die Freie Allianz der der Länder-KVen (FALK) hatten nach Warkens Amtsantritt auf die Notwendigkeit einer Novellierung der Zulassungsverordnung hingewiesen.
Hintergrund ist, dass die Ausschüsse bislang oft auch für Bagatellen in Präsenz zusammentreten müssen. Wegen der zudem niedrigen Zahl von Sitzungsterminen im Jahr, der „Schriftformerfordernis“ und der Anwesenheitspflicht für Ausschussmitglieder können sich Entscheidungen stark verzögern. Nicht selten sind die Anlässe dann nicht mehr aktuell, die antragstellenden Ärztinnen und Ärzte zum Beispiel schon in anderen KV-Bezirken untergekommen.
Mit der Neufassung soll nun die Digitalisierung der Zulassung vorangetrieben werden. Bisher stützten sich die Zulassungsverordnungen noch auf rein papiergebundene Verfahren, heißt es im Verordnungsentwurf. Dies soll sich ebenso ändern wie die Notwendigkeit der physischen Präsenz der Ausschussmitglieder. Auch per Videoschalte soll künftig über Anträge befunden werden können. Zudem sollen die Ausschüsse ihre Datenanforderungen an die neuen Aufgaben und die größere Vielfalt der Leistungserbringer anpassen.
Mit der Verordnung sollen zudem bislang gesondert zu führende Verzeichnisse jeweils zu einem Arzt- und einem Zahnarztregister zusammengeführt werden, die nicht mehr auf Papier, sondern elektronisch geführt werden können. Zudem soll sich die veränderte Versorgungslandschaft mit Medizinischen Versorgungszentren und Berufsausübungsgemeinschaften darin abbilden. Die Neufassung der Verordnung verfolgt auch die erklärte Absicht, die Niederlassung attraktiver zu machen. Vertretungsregelungen sowie die Beschäftigung von Assistentinnen und Assistenten in den Praxen sollen großzügiger gehandhabt werden können.
„Auf den ersten Blick ist das BMG auf viele detaillierte Kritikpunkte aus dem KV-System eingegangen“, sagte der Hauptstadtrepräsentant der FALK-KVen, Martin Degenhardt, am Mittwoch der Ärzte Zeitung. Die Novelle sei allerdings nicht der große Wurf, der politisch möglich wäre. „Wir brauchen einen vollständig digitalen Prozess, damit die Verfahren schneller und effizienter werden,“ forderte Degenhardt. „Die neue Zulassungsverordnung versucht Tempo auf die Straße zu bringen, indem sie vor eine schöne Kutsche einfach mehr Pferde spannt. Nötig wäre aber der Umstieg auf ein modernes Auto, um endlich in diesem Jahrzehnt anzukommen. Davon ist der Entwurf leider noch weit entfernt“, sagte Degenhardt.
Quelle: www.aerztezeitung.de
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