Praxismanagement
Wer eine Arztpraxis hat, beschäftigt im Regelfall auch Mitarbeiter. Doch nicht jeder gute Arzt ist automatisch auch eine geborene Führungskraft. Sich ein paar Dinge bewusst…
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Die Bundeszahnärztekammer positionierte sich zu Jahresbeginn erneut mit einem dringenden gesundheitspolitischen Appell, im Sinne einer gelebten und kosteneffizienten Prävention endlich auch in Deutschland eine Zuckersteuer einzuführen. Zwei prominente Wissenschaftsinstitutionen unterfüttern diese Forderung mit gesundheitsökonomischen Argumenten. Die Erfolgsaussichten dürfen allerdings angezweifelt werden. Nicht zuletzt, weil die Union seit mehr als einem Jahrzehnt auf die Selbstverpflichtung – und damit die Eigenverantwortung – der Industrie setzt. Zudem dürften neue Steuern in der gegenwärtigen wirtschaftlichen Lage Deutschlands eher als Gift gesehen werden.
Deutschlands Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte verstehen Prävention und leben sie auch im Versorgungsalltag. Das zeigen nicht zuletzt die Ergebnisse der Sechsten Deutschen Mundgesundheitsstudie (DMS6), die im vergangenen Jahr veröffentlicht wurden. In einem Zeitraum von nur knapp 30 Jahren ist es durch die Gruppen- und Individualprophylaxe gelungen, die Karieslast bei Kindern um 90 Prozent zu senken. Allerdings offenbarte die DMS6 auch, dass besonders viele Kinder aus bildungsfernen sozialen Schichten mit niedrigem Einkommensniveau von ihren Eltern nicht in die Zahnarztpraxen zur Fluoridierung & Co gebracht werden. Das soll sich nun mit der Aufnahme der neuen Untersuchungen Z1 bis Z6, die im Gelben Heft seit Anfang des Jahres zu dokumentieren sind, ändern.
Doch das ist nur die eine Seite der Medaille. Mitte 2015 ist das Präventionsgesetz in Kraft getreten, das allen gesellschaftlichen Gruppen in ihren jeweiligen „Lebens- und Arbeitswelten“ Zugang zu niedrigschwelligen Präventionsangeboten gewähren soll. Außer dem Aussprechen nebulöser Empfehlungen ist realiter allerdings noch nicht viel passiert.
2018 adressierte die Neuauflage der Großen Koalition – die SPD wollte eigentlich nach der Bundestagswahl 2017 in die Opposition gehen, dann scheiterte jedoch das Ansinnen, eine Jamaika-Koalition zu bilden – unter dem Bundeskabinett Merkel IV in ihrem Koalitionsvertrag das Ziel, im Kampf gegen chronische Krankheiten auf eine Nationale Reduktionsstrategie für Zucker, Fette und Salz in Fertigprodukten zu setzen. Julia Klöckner (CDU) fiel als Bundesernährungsministerin die Aufgabe zu, einen entsprechenden Runden Tisch mit Vertretern der Wirtschaft und des Handels aufzusetzen. Gesagt, getan, resultierte daraus eine Grundsatzvereinbarung der Tischpartner. Klöckners Credo: Selbstverpflichtung statt Regulierung. Das Thema Zuckersteuer oder Herstellerabgabe stand also gar nicht zur Debatte. Zumindest auf der Bundesebene der Union zieht sich diese Linie bis heute durch.
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) schaltete sich Anfang des Jahres mit einer Pressemitteilung rneut in die immer wieder brach liegende Diskussion um Prävention via Zuckersteuer ein. Sie sehe mit Sorge die Entwicklung zu immer mehr ungesunden Nahrungsmitteln und die daraus resultierenden Gesundheitsprobleme sogar schon junger Menschen und Kinder. In Deutschland würden pro Kopf jährlich etwa 35 Kilogramm Zucker verzehrt – mehr als doppelt so viel wie von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlen.
Sie warne daher vor den gesundheitlichen und ökonomischen Folgen eines unverändert hohen Zuckerkonsums. Neben allgemeinmedizinischen Risiken wie Übergewicht und Diabetes sei in der Zahnmedizin vor allem Karies ein Problem der zuckerreichen Ernährung. Selbst Kleinkinder seien davon schon betroffen. Besonders bedenklich sei, dass viele Kinderprodukte zu stark gesüßt sind – oft mit versteckten Zuckerarten. Ein Blick nach Großbritannien lohne, um zu lernen. Die britische Regierung führte 2018 die Soft Drinks Industry Levy, also eine Herstellerabgabe, ein. „Entscheidend war dabei nicht nur die Abgabe selbst – schon die Ankündigung dieser Herstellersteuer brachte die Industrie dazu, die Rezepturen deutlich zu verändern. Viele Hersteller reduzierten freiwillig den Zuckergehalt, um unter die für sie steuerpflichtigen Grenzwerte zu kommen. Einige Softdrinks enthalten heute nur noch etwa die Hälfte des Zuckers im Vergleich zu Deutschland“, erläutert die BZÄK.
Die BZÄK verweist zur Untermauerung ihrer Forderung nach einer Zuckersteuer auf Forschungsdaten der Universität Cambridge, wonach in dem Jahr nach Einführung der Abgabe 2018 der Zuckerkonsum bei Kindern um rund fünf Gramm pro Tag, bei Erwachsenen sogar um elf Gramm pro Tag gesunken sei. Jeweils rund die Hälfte wurde demnach bei Zuckergetränken eingespart. „Eine Studie der TU München belegte in 2024, dass die Getränkeindustrie in Deutschland ihren ohnehin wenig ambitionierten Zielen bei der Zuckerreduktion meilenweit hinterherhinkt. Zwischen 2015 und 2021 reduzierte sich der durchschnittliche Zuckergehalt in Erfrischungsgetränken lediglich um zwei Prozent, während in Großbritannien im gleichen Zeitraum durch die Abgabe eine Reduktion um 29 Prozent erfolgt ist,“ heißt es seitens der BZÄK weiter.
Der parteinahe CDU-Wirtschaftsrat hat offensichtlich kein großes Vertrauen in die Aussagekraft solcher wissenschaftlicher Erhebungen im Zusammenhang mit der Zuckersteuer. Nachdem der Kieler Landtag Mitte Oktober 2025 die Landesregierung mit einem nur mit den Gegenstimmen der FDP angenommenen schwarz-grünen Antrag beauftragt hatte, Schleswig-Holstein solle sich via Bundesrat für die Einführung einer Zuckersteuer einsetzen, hagelte es seitens des Wirtschaftsrates massive Kritik. „Die Maßnahme klingt nach einer einfachen Lösung, doch die Fakten sprechen eine andere Sprache. Ein klarer Wirkungsnachweis fehlt: In Großbritannien hat die Fettleibigkeit trotz Zuckersteuer weiter zugenommen“, führte er ins Feld.
Ohne Klöckner oder die Reduktionsstrategie beim Namen zu nennen, heißt es weiter: „Dabei hat die Industrie längst geliefert: Seit 2018 reduzierten Hersteller den Zuckergehalt ihrer Getränke um 15 Prozent, ganz ohne staatlichen Eingriff. Hinzu kommt die soziale Schieflage: Wer wenig verdient, zahlt drauf. Laut Nationaler Verzehrsstudie trinken Menschen mit niedrigem Einkommen viermal so viele zuckergesüßte Getränke wie Besserverdiener. Da Händler die Steuer auf den Konsumenten umlegen, trifft die Mehrbelastung vor allem einkommensschwache Familien.“ Mit Blick auf die DMS6 schließt sich hier der Kreis – zumindest für aufgeschlossene Geister.
An dieser Stelle sei in Erinnerung gerufen, dass jener Wirtschaftsrat seit Anfang Februar – hier griff eine große deutsche Sonntagszeitung das Thema prominent auf – mit seiner Forderung, unter anderem die zahnmedizinischen Leistungen aus dem GKV-Leistungskatalog zu streichen, um die explodierenden GKV-Ausgaben in den Griff zu bekommen, die Diskussion um die Zukunft der Kassenfinanzen stark dominiert. Die BZÄK schafft hier den Konnex zwischen den Themenfeldern GKV-Finanzen und Prävention. „Wissenschaftler der Universität Oxford und der TU München haben berechnet, dass eine Limo-Abgabe in Deutschland hunderttausende Krankheitsfälle verhindern und bis zu 16 Milliarden Euro an Gesundheitskosten einsparen könnte“, führte sie Anfang des Jahres weiter aus.
Die BZÄK steht mit ihrer Forderung nicht alleine auf weiter Flur da – auch die Bundesärztekammer, zahlreiche medizinische Fachgesellschaften und Wissenschaftler, die Verbraucherzentralen, Foodwatch sowie der Bürgerrat Ernährung stützen den Ruf nach Einführung einer bundesweiten Herstellerabgabe auf zuckerhaltige Softgetränke. Der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion und Arzt Dr. Christos Pantazis nannte Anfang Februar gegenüber der „Bild“-Zeitung konkrete Zahlen für eine Zuckersteuer: Ab 5 Gramm Zucker pro 100 ml würden Getränke teurer, ab 8 Gramm deutlich. Geplant seien rund 20 Cent pro Liter in der unteren und 30 Cent pro Liter in der höheren Stufe. Bei einer Ein-Liter-Cola-Flasche wären es 30 Cent mehr.
Zum Jahreswechsel publizierte die Leopoldina eine gesundheitspolitische Empfehlung und adressierte die hohe Adipositas-Prävalenz in Deutschland. Im Kampf dagegen dürften nicht nur kostensparende Maßnahmen stehen, mahnen die Wissenschaftler. Auch kosteneffektive Maßnahmen seien legitim. „Eine Maßnahme gilt als kosteneffektiv, wenn sie im Vergleich zu einer anderen Option einen gesundheitlichen Gewinn bringt – zum Beispiel eine längere Lebensdauer oder eine bessere Lebensqualität – und die dafür entstehenden zusätzlichen Kosten im Verhältnis dazu vertretbar sind. Bewertet wird also das Verhältnis zwischen Zusatzkosten und Gesundheits gewinnen“, heißt es erläuternd. Somit lassen sich also auch die GKV-Präventionsmaßnahmen wie die Fluoridierung und die neuen FU-Leistungen legitimieren, da diese auf lange Frist massiv Kassenkosten sparen werden. Die Forscher plädieren explizit auch für eine Regulierung, sprich Zuckersteuer. Zugleich solle der Mehrwertsteuersatz auf gesunde Lebensmittel wie Gemüse gesenkt werden.
Anfang Februar schaltete sich nun auch der Wissenschaftsrat in die Präventionsdebatte ein – und rührte die Werbetrommel für einen Paradigmenwechsel in der politischen Herangehensweise unter dem Schlagwort „Health for All Policies“. Erläuternd heißt es dazu: „Krankheitsprävention erstreckt sich weit über Medizin und Gesundheitspolitik hinaus. Aus Sicht des Wissenschaftsrats sollte der Health in All Policies-Gedanke in einen Health for All Policies-Ansatz weiterentwickelt werden: Gesundheit ist dabei nicht nur mitzudenken, sondern als verbindliche Zielgröße für ressort übergreifendes politisches Handeln in allen Politikbereichen (u. a. Bildungs-, Ar beits-, Wissenschaft-, Wirtschafts-, Agrar-, Ernährungs- oder Umweltpolitik) zu verankern.“
Eine solche politikfelderübergreifende Ausrichtung bringe einen Mehrfach-Nutzen, da sie auch anderen gesellschaftlichen Zielen diene – von gesundheitlicher Chancengerechtigkeit bis hin zur Fachkräftesicherung. Bleibt abzuwarten, ob marktschreierischer Populismus oder fundierte wissenschaftliche Argumente wieder die Oberhand gewinnen in der Diskussion um die zielgerichtete Ausgestaltung einer nationalen Präventionsstrategie und der Kassenlandschaft. Vieles hängt auch sicher davon ab, was die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) installierte Expertenkommission an Vorschlägen zur Stabilisierung der GKV-Finanzen liefert.
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