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Patienten lassen sich zumeist bereitwillig eine „Spritze“ zur lokalen Betäubung geben, um die Schmerzen der eigentlichen Behandlung nicht zu spüren. Die Infiltrationsanästhesie als Methode der Lokalanästhesie gehört für Behandler deshalb meist zur zahnärztlichen Routine. Hier können Sie noch einmal nachlesen, worauf es bei der Durchführung einer Infiltrationsanästhesie genau ankommt und worin die Unterschiede zur Leitungsanästhesie bestehen.
Die Infiltrationsanästhesie wird in der Regel bei kleineren zahnchirurgischen Eingriffen sowie ggf. auch bei Zahnsteinentfernung oder Kavitätenpräparation im Oberkiefer zur lokalen Schmerzausschaltung verwendet. Dabei werden nicht nur die Zähne, sondern auch das umliegende Hart- und Weichgewebe betäubt. Die Infiltrationsanästhesie kann ebenfalls zur Betäubung von Teilen der Mundschleimhaut eingesetzt werden.
Bei der Infiltrationsanästhesie spritzen Sie Anästhetikum nicht direkt in den Nerv, sondern umspritzen stattdessen das Operationsfeld. Das Medikament wird mithilfe einer Kanüle von vestibulär in die Nähe der Wurzelspitze bzw. unter die Schleimhaut eingebracht. Daraufhin verteilt sich das Lokalanästhetikum im Weich- und Hartgewebe (Infiltration), bis es die Nervenenden erreicht und das Schmerzempfinden ausschaltet. Ermöglicht wird die Infiltration des Gewebes durch die relativ durchlässige Struktur des Oberkieferknochens.
Der größte Unterschied zwischen der Leitungsanästhesie und Infiltrationsanästhesie besteht im intraoralen Anwendungsbereich: Die Infiltrationsanästhesie eignet sich vorwiegend zur Betäubung im Oberkiefer und dem anterioren Unterkiefer. Im Seitenzahnbereich des Unterkiefers hindert zumeist die kompakte Knochensubstanz (Kompakta) das Lokalanästhetikum an der Infiltration. Das Anästhesiemittel kann nicht bis zu den Nervenfasern vordringen. Deshalb nutzt man dort stattdessen die Leitungsanästhesie. Hierbei wird das Anästhetikum direkt in den Nervus alveolaris inferior appliziert.
Bei der Infiltrationsanästhesie können sowohl Lokalanästhetika des Ester-Typs als auch des Säureamid-Typs verwendet werden. Die zwei Substanzklassen unterschieden sich in ihrer chemischen Struktur und ihrer Verstoffwechselung. Während Lokalanästhesielösungen des Ester-Typs innerhalb kurzer Zeit durch Esterasen enzymatisch aufgespalten werden und darum schnell ihre betäubende Wirkung verlieren, werden Anästhetika vom Säureamid-Typ erst in der Leber umgewandelt. Für die Infiltrationsanästhesie besonders geeignet sind die Wirkstoffe Lidocain, Bupivacain, Articain, Prilocain, Tetracain, Mepivacain und Procain. Vor der Infiltrationsanästhesie sollten stets mögliche Unverträglichkeiten mit dem Patienten abgeklärt werden, um allergische Reaktionen zu vermeiden. Außerdem ist vorab stets die Aufklärung des Patienten über mögliche Komplikationen notwendig.
Nach der Injektion tritt die Wirkung des Anästhetikums üblicherweise sehr schnell ein. Je nach Wirkstoff kann die Wirkdauer der Infiltrationsanästhesie zwischen einer halben und drei Stunden variieren. Im Gegensatz zu Tetracain und Bupivacain, die eine eher lange Wirksamkeit aufweisen, wirken zum Beispiel Mepivacain und Lidocain etwas kürzer. Nebenwirkungen treten bei allen Substanzen selten auf. Bei Applikation in ein Gefäß oder bei einer Überdosierung kann es allerdings zu Störungen des zentralen Nervensystems wie Nervosität, Schwindel, Kribbeln, Muskelzittern, Krämpfen, Blutdruckproblemen und Herz-Kreislauf-Komplikationen kommen. Erwähnt der Patient einen metallischen Geschmack im Mund kann das auf eine Intoxikation hinweisen.
Wie auch die intrakanaläre, die intraossäre und die intraligamentäre Anästhesie wird die intraorale Infiltrationsanästhesie über die GOZ-Nr. 0090 abgerechnet. Grundsätzlich wird sie je Zahn einmal berechnet. Sind mehrere Injektionen für die Behandlung nötig, kann die Infiltrationsanästhesie jedoch auch mehrfach berechnet werden. Dann sollten Sie die Mehrfachberechnung in der Rechnung kurz begründen. Es ist außerdem eine Nebeneinanderberechnung von Infiltrations- und Leistungsanästhesie in einer Sitzung möglich. Werden zusätzlich zum Zahn Anastomosen anästhesiert, bedarf es keiner Begründung. Das Lokalanästhetikum ist gesondert berechnungsfähig, die verwendete Kanüle oder andere Einmalmaterialien allerdings nicht.
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