Praxismanagement
Wer eine Arztpraxis hat, beschäftigt im Regelfall auch Mitarbeiter. Doch nicht jeder gute Arzt ist automatisch auch eine geborene Führungskraft. Sich ein paar Dinge bewusst…
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Möchten Sie in die Digitalisierung Ihrer Praxis investieren, in medizinische Ausstattung oder Energieeffizienz-Maßnahmen? Die gute Nachricht ist: Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte können diese und andere Investitionen auf vielerlei Weise fördern lassen. Die schlechte: Die Förderlandschaft ist unübersichtlich.
„Aktuell gibt es keine bekannte Online-Datenbank, die alle Fördermittel zusammenführt“, sagt Claudia Trebess, Leiterin des Finanzierungsteams Berlin-Brandenburg bei der Deutschen Apotheker- und Ärztebank (apoBank). Sie schätzt, dass es in Deutschland eine hohe dreistellige Zahl an Förderprogrammen gibt.
Zu bundesweiten Förderprogrammen der KfW Bankengruppe, etwa dem ERP-Förderkredit für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), kommen unter anderem die Programme der Bundesländer, der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV), der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen (KZV) sowie von Städten und Kommunen.
Grundsätzlich lassen sich die Fördermittel unterscheiden in subventionierte Zinssätze der KfW und der Landesförderbanken, welche Kredite günstiger machen. „Teilweise können Sie Programme miteinander kombinieren, teilweise nicht. Daher sollte man immer regional nach Fördermitteln fragen“, rät Trebess. Zudem kann es Tilgungszuschüsse geben. Eine andere Fördervariante ist das Stellen von Sicherheiten. Hier bürgen Bürgschaftsbanken oder die KfW für Kreditausfälle.
Abseits der Finanzierungen findet man viele Zuschüsse, etwa von Bundesländern, Städten und KVen. Und hier wird es Trebess zufolge kleinteilig. Jasmin Klafft von der Frankfurter Sparkasse betont, dass Ärzte als künftige Unternehmer Zuschüsse grundsätzlich selbst beantragen müssen. Die Gewerbekundenberaterin Heilberufe sagt: „Ärztinnen und Ärzte sollten sich bereits im Vorfeld erkundigen, welche Zuschüsse sie selbst bei der KV oder bei der Landesärztekammer beantragen können. Im Bedarfsfall unterstützen wir unsere Kundinnen und Kunden dabei natürlich.“
Als weitere Möglichkeit nennt Dominik Brenneis, Inhaber von consanitas, einer Unternehmensberatung für Heilberufe aus Weinheim, die „Förderung für Personalschulung über regionale Bildungszuschüsse.“ Er empfiehlt zudem das Beratungsprogramm INQA-Coaching des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, das „viele Ärztinnen und Ärzte gar nicht kennen.“
Nun stellt sich die Frage, wie man beim Beantragen vorgehen sollte. Der wichtigste Aspekt ist laut Klafft von der Frankfurter Sparkasse, immer erst mit der Bank zu sprechen, „weil der Förderantrag eingereicht und bewilligt werden muss, bevor das Vorhaben begonnen wird.“
Im Gespräch werde geprüft, welches Förderprogramm sinnvoll sei, ob auf Landes-, Bundes- oder KV-Programme zurückgegriffen werden könne, welche Fördervoraussetzungen erfüllt werden müssten und ob das Programm zur Praxis passe. Anschließend sollte die Ärztin oder der Arzt einen Kosten- und Finanzierungsplan für die Investition erstellen. „Danach würden wir den Förderkredit beantragen und sobald der Bewilligungsbescheid da ist, kann der Kunde loslegen“, beschreibt Klafft.
Brenneis von consanitas betont, es komme stets auf die Formulierung im Förderantrag an. Einige Investitionen wären unter Umständen förderbar, beispielsweise Tablets, allerdings hänge es davon ab, wie die Formulierung in den Anträgen gewählt und wie der Bezug zu Prozessen dargestellt werde.
Welche Fehler sollten Ärztinnen und Ärzte beim Beantragen der Fördermittel vermeiden? „Sie dürfen vorher keine Verträge abschließen“, warnt Trebess von der apoBank, während ein Kostenvoranschlag erlaubt sei. Ein weiterer Fehler sei eine unpassende Laufzeit. Trebess: „Investitionen nutzen sich in einem definierten Zeitraum ab. Die Finanzierung sollte dazu passen.“ Beispiel: Für Investitionen in medizinische Geräte gelte in der Regel eine Nutzungsdauer von fünf Jahren – der Förderkredit sollte also ebenfalls über fünf Jahre laufen.
Trebess weist überdies darauf hin, dass ein typischer Zeitpunkt für Investitionen in Digitalisierung, Einrichtung oder ein medizinisches Gerät drei Jahre nach der Gründung ist. Knackpunkt: Spätestens im dritten Jahr werde das Finanzamt auf eine neue Praxis aufmerksam und fordere Steuern für das erste, zweite und dritte Jahr sowie einen Vorausabschlag für das vierte. Deshalb rät sie: „Nehmen Sie das Geld für die Investition nicht im dritten Jahr vom Konto.“ Es sei denn, der Überschuss reiche aus für Investition und Steuerforderung. Und falls nicht, kommen die Fördermittel ins Spiel.
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