Hartmannbund erwartet grünes Licht bei GOÄ-Reform
"Es genügt nicht, Handlungsbedarf bei einem so zentralen gesundheitspolitischen Thema anzuerkennen, es muss auch entsprechend gehandelt werden“, heißt es in einem Beschluss der diesjährigen Hauptversammlung.
Der Hartmannbund hat seine wachsende Ungeduld bei der seit Jahren diskutierten Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bekundet. Es genüge nicht, „Handlungsbedarf“ anzuerkennen, „es muss auch entsprechend gehandelt werden“, heißt es in einem bei der Jahreshauptversammlung am Samstag gefassten Beschluss der Delegierten.
Bundesärztekammer (BÄK) und Private Krankenversicherung hätten gemeinsam mit der Beihilfe einen Entwurf zur GOÄ-Reform „weitgehend“ fertiggestellt und diesen Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) im Frühjahr überreicht, heißt es in einem Beschluss.
BMG kann sich nicht länger verschließen
Ein Testbetrieb zur „neuen GOÄ“ sei gestartet, die Testung werde voraussichtlich bis Jahresende „erfolgreich“ abgeschlossen sein, lautet es in dem Beschluss weiter. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) könne sich einer Umsetzung dann nicht länger verschließen.
Lauterbach hatte beim Ärztetag in Bremen zugesagt, die Reformvorschläge zur GOÄ „vorurteilsfrei“ prüfen zu wollen. Allerdings sind weder der Umbau der Gebührenordnung noch eine Angleichung von gesetzlicher und privater Krankenversicherung im Koalitionsvertrag der Ampel als Ziele genannt.
Hartmannbund-Chef Dr. Klaus Reinhardt hatte bei der Eröffnung der Jahreshauptversammlung am Freitag gesagt, Vertreter des Ministeriums hätten ihm gegenüber betont, die Ärzteschaft argumentiere bei der ausstehenden GOÄ-Reform nachvollziehbar und auch redlich. Gleichzeitig habe man darauf verwiesen, es handele es sich um ein „Politikum, das könne man so nicht machen“.
Das aber lasse ihn verwundert zurück. Stelle die Politik Reformbedarf fest und bescheinige der vortragenden Berufsgruppe, dass ihr Anliegen berechtigt sei und setze das aber nicht um, „dann ist mein Vertrauen in politisches Handeln doch eingeschränkt“. Mache das Schule, dürfe man sich nicht wundern, wenn die Politikverdrossenheit in der Gesellschaft wachse, so Reinhardt, der auch Präsident der BÄK ist.
Praxen sollen bis 2030 papierlos arbeiten
In einem weiteren Beschluss fordern die Delegierten, dass Praxen, Krankenhäuser und Krankenkassen bis zum Jahr 2030 papierlos arbeiten sollen. Mit papierloser Dokumentation ließen sich langfristig Ressourcen einsparen und ein großer Beitrag zum Klima- und Umweltschutz leisten. Zudem könnten Ausgaben gesenkt werden.
Die Patientensicherheit leide nicht darunter, im Gegenteil: Befunde und Daten könnten in der elektronischen Patientenakte verfügbar sein und so etwa für die Anordnung von Medikamenten stationär alle relevanten Daten für die adäquate Wahl und Dosierung von jedem PC im Krankenhaus erfolgen. Das Risiko von Fehlverordnungen oder Fehldosierungen werde so reduziert.
Auch führe der Schritt zur Arbeitsentlastung. Befunde von Konsilien anderer Fachrichtungen müssten nicht mehr langwierig per Telefonat und Fax angefordert werden. Ebenso wenig könnten diese verloren gehen oder es aufgrund von unleserlicher Handschrift zu Fehlinterpretationen kommen.