Datenschützerin warnt: Ärzte sollten WhatsApp nicht beruflich nutzen

 

Eine Ärztin hat über WhatsApp die Verlegung ihre Praxisräume geteilt – und damit gegen den Datenschutz verstoßen. Ungeeignet ist der Messenger auch für die Arbeitsorganisation in Pflegeheimen, betont die brandenburgische Datenschutzbeauftragte Hartge.

Brandenburgs Datenschutzbeauftragte Dagmar Hartge hat vor der Verwendung des Messenger-Dienstes WhatsApp im Gesundheitswesen gewarnt. „So lange wir noch rechtliche Fragen an WhatsApp haben, etwa bei der Übermittlung von Daten in die USA, kann man die App im beruflichen Kontext nicht nutzen“, sagte Hartge. „Das ist nicht die Zeit für WhatsApp.“

In ihrem Jahresbericht schilderte Hartge den Fall einer Medizinerin, die die Verlegung ihrer Praxis in einer Chatgruppe mitteilte. Dadurch hätten aber alle Patienten die Telefonnummern aller übrigen Empfänger erhalten. Somit konnten sie sehen, wer dort ansonsten noch in Behandlung war.

Zudem bemängelte sie die Nutzung etwa für die Arbeitsorganisation in einem Pflegeheim: Innerbetriebliche Daten und Gruppenfotos von Patienten wurden so auf die privaten Handys der Mitarbeitenden geladen. „Wir sind der Auffassung, dass die Nutzung von Messengerdiensten im Bereich von Personal- und Gesundheitsdaten generell mit Vorsicht zu sehen ist“, sagte der Bereichsleiter Recht bei der Landesdatenschutzbeauftragten, Frank Jendro.

Kritik an unzureichender Kontaktnachverfolgung mit Luca-App

Kritik äußerte Hartge auch an der Kontaktdatennachverfolgung in der Corona-Pandemie, etwa mit Hilfe der Luca-App. Eine Umfrage der Behörde habe ergeben, dass lediglich ein einziges Brandenburger Gesundheitsamt die millionenteure App in einem einzigen Fall zur Nachverfolgung von Kontaktdaten nutzte – und dabei drei Kontaktpersonen ermittelte.

Auch die SORMAS-Software, mit der die Gesundheitsämter Kontakte nachverfolgen, wurde wegen einer unklaren Dokumentation der damit verbundenen Datenflüsse von Hartge kritisiert. Der Sprecher des Potsdamer Gesundheitsministeriums, Gabriel Hesse, verwies indes darauf, dass es sich bei der Einführung der Software in den Gesundheitsämtern um ein bundesweites Projekt handele, worauf Brandenburg nur wenig Einfluss habe. 

Redaktion Ärzte Zeitung