Praxismanagement
Wer eine Arztpraxis hat, beschäftigt im Regelfall auch Mitarbeiter. Doch nicht jeder gute Arzt ist automatisch auch eine geborene Führungskraft. Sich ein paar Dinge bewusst…
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Die Praxis macht Urlaub – doch wer übernimmt in dieser Zeit die Vertretung? Gerade bei der Urlaubsplanung gibt es für Arzt- und Zahnarztpraxen einige wichtige Vorgaben zu beachten. Von der richtigen Organisation der Vertretung bis zur Information der Patienten sollten alle notwendigen Schritte rechtzeitig geklärt sein. Auch bei längeren Abwesenheiten und bereits vereinbarten Terminen gibt es einiges zu berücksichtigen. Erfahren Sie, welche Spielregeln gelten und was Sie vor der wohlverdienten Auszeit unbedingt beachten sollten.
Auch für Praxisteams gilt der Sommer als Urlaubszeit. Vertragsärztinnen und -ärzte, die in Urlaub gehen, benötigen allerdings einen Fachkollegen, der sie vertritt. Darauf weist die KV Baden-Württemberg noch einmal ausdrücklich hin. „Das Verweisen auf Kliniken, ermächtigte Ärzte, Bereitschaftspraxen, aber auch auf die 116 117 als Vertretung ist definitiv nicht zulässig!“, mahnt die KV.
Wer in einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) arbeitet oder angestellte Ärzte beschäftigt und die Vertragspraxis nicht komplett für die Urlaubszeit schließt, kann die Vertretung innerhalb der eigenen Praxis regeln. Sofern die Kollegen die gleiche fachliche Qualifikation besitzen und dem gleichen hausärztlichen oder fachärztlichen Versorgungsbereich angehören, können sie sich gegenseitig vertreten, erläutert die KV.
Was sonst noch für die (Urlaubs-)Vertretung wichtig ist:
Obacht geben müssen Vertreter bei genehmigungspflichtigen Leistungen: Prinzipiell darf der vertretende Arzt nur Leistungen abrechnen, für die auch der Arzt, den er vertritt, qualifiziert ist. Bei genehmigungspflichtigen Leistungen müsste aber auch der Vertreter die entsprechende Qualifikation mitbringen.
Prinzipiell gibt es für Vertragsärztinnen und -ärzte zwei Formen der Vertretung:
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