Kenntnisprüfung statt Papierkrieg: So will Koalition die Personallücken in der Versorgung schließen

Die Ministerrunde um Bundeskanzler Friedrich Merz will ausländischen Bewerberinnen und Bewerbern den Zugang zur Arbeit in der medizinischen und pflegerischen Versorgung erleichtern. Die Bundesärztekammer hat noch Informationsbedarf.

Die Bundesregierung geht den Personalmangel in den Heilberufen an. Dafür sollen die Berufsqualifikationen von Ärzten, Zahnärzten, Apothekern und Hebammen aus dem Ausland künftig beschleunigt anerkannt werden. Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den Entwurf eines Berufsanerkennungsgesetzes beschlossen. Dieses Vorhabern ist Teil des Koalitionsvertrages von Union und SPD. „Um die gesundheitliche Versorgung auch in Zukunft zu sichern, brauchen wir neben attraktiven Ausbildungsbedingungen in Deutschland auch qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland“, sagte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken am Donnerstag. Dafür seien einheitliche und zügige Anerkennungsverfahren notwendig, ohne Abstriche bei Standards an Patientensicherheit und Versorgungsqualität in Kauf zu nehmen.

Laut Statistik der Bundesärztekammer ist die Zahl der berufstätigen Ärzte ohne deutsche Staatsangehörigkeit Ende vergangenen Jahres auf den Höchststand von 68.000 gestiegen. Das waren 6,8 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Zahl habe sich binnen zehn Jahren mehr als verdoppelt. Insgesamt haben aktuell mehr als 15 Prozent aller berufstätigen Ärztinnen und Ärzte einen ausländischen Pass. Im vergangenen Jahr wurden laut Statistischem Bundesamt Anträge von 11.000 ausländischen Ärzten und 32.500 Pflegekräften anerkannt. Im Einzelnen sieht der Entwurf vor, die direkte Kenntnisprüfung zum Regelfall zu machen. Dabei soll ein Bewerber deutsche Sprachkenntnisse auf B2-Niveau nachweisen. Zudem ist eine mündlich-praktische Fachprüfung mit Patientengesprächen und praktischen Untersuchungen vorgesehen. Von Bewerbern gefordert wird auch das Erstellen eines Behandlungsplans.

Die Kenntnisprüfung ist aber wohl noch in Arbeit. Die Bundesärztekammer verwies auf Anfrage der Ärzte Zeitung darauf, dass eine abschließende Beurteilung der Kenntnisprüfung als Regelfall momentan nicht möglich sei. Zunächst müsse die noch vorzunehmende Anpassung der Approbationsordnung für Ärzte bekannt sein. Wesentliche Aspekte des Vorhabens wie die Konkretisierung und Ausgestaltung der Kenntnisprüfung müssten dort geregelt werden.

Die so genannte „Gleichwertigkeitsprüfung“ auf der Grundlage der ausländischen Dokumente soll künftig einen untergeordneten Stellenwert erhalten. Die zuständigen Stellen der Länder sollen entlastet werden, auch dadurch, dass ausländische Dokumente alternativ auch in elektronischer Form gelten können.Die Erlaubnis zur Ausübung eines ärztlichen Berufs soll in Ausnahmefällen künftig unbefristet gelten können. Im Hebammengesetz sollen analog ein Verzicht auf die dokumentenbasierte Gleichwertigkeitsprüfung und Anpassungslehrgänge sowie die Kenntnisprüfung möglich werden.

DKG sieht im Gesetzentwurf wichtige Impulse

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft unterstrich am Mittwoch den ungebrochenen Bedarf an medizinischem Personal und verwies auf die Notwendigkeit, Vorgaben für zeitfressende Bürokratie zurückzufahren. Dringend benötigte Arbeitskraft von Pflegefachpersonen, Ärztinnen und Ärzte sei drei Stunden täglich durch medizinisch und pflegerisch meist sinnlose Dokumentationspflichten gebunden. Ihren eigentlichen Aufgaben könnten sie somit kaum noch nachgehen. Dem Gesetzentwurf bescheinigte die stellvertretende Vorstandsvorsitzende der DKG Professorin Henriette Neumeyer, wichtige Impulse zu setzen, um internationale Fachkräfte schneller in die Versorgung integrieren zu können. 

Quelle: www.aerztezeitung.de

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