Kontrolluntersuchungen, FUZ 1-6 & Co: Präventionsleistungen bieten Praxen noch viel Entwicklungspotenzial

Das inzwischen zu großen Teilen in Kraft getretene GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz lässt Praxischefs nach Optionen suchen, de facto anstehende Honorarverluste mit weiteren Leistungen auszugleichen. Großes Potenzial bergen dabei Präventionsleistungen, wie die seit diesem Jahr im „Gelben Heft“ zu dokumentierenden, zahnärztlichen Frühuntersuchungen (FUZ 1-6), Kooperationsverträge mit stationären Pflegeeinrichtungen oder auch die (halb-)jährlichen Kontrolluntersuchungen. Eine aktuelle Auswertung des RKI zur Inanspruchnahme der zahnärztlichen Kontrolluntersuchungen durch GKV-Patienten ab 20 Jahre zeigt zum Beispiel, dass es hier noch viel Luft nach oben gibt.

Gesetzlich krankenversicherte Patienten haben zweimal jährlich Anspruch auf eine zahnärztliche Kontrolluntersuchung auf Kasse. Im Jahr 2024 nahm aber mehr als jeder dritte Versicherte noch nicht einmal eine solche Präventionsleistung im Jahr in Anspruch. Das belegt eine jüngst veröffentlichte Studie des Robert Koch-Instituts (RKI) mit dem Titel „Inanspruchnahme zahnärztlicher Kontrolluntersuchungen in Deutschland – Prävalenzen und Trends auf Basis von GKV-Routinedaten“ (https://link.springer.com/article/10.1007/s00103-026-04253-3).

Ausgewertet wurden Abrechnungsdaten der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) für die Jahre 2015 bis 2024, im Fokus standen GKV-Patienten ab 20 Jahre. Ergebnis: Die Quote der Inanspruchnahme zahnärztlicher Kontrolluntersuchungen betrug in 2024 insgesamt 64,0 %. „Im Untersuchungszeitraum verlief die Inanspruchnahmequote bis 2019 relativ konstant, sank im ersten COVID-19-Pandemiejahr 2020 und stieg in den Folgejahren auf das Ausgangsniveau in 2024 an“, fassen die Autoren zusammen. Und: „Im Vergleich zur Gesamtquote wiesen Männer, Personen im jungen und frühen mittleren Erwachsenenalter, Hochaltrige sowie Personen in Westdeutschland eine geringere Inanspruchnahmequote auf. Im Zeitverlauf haben sich die Ost-West-Unterschiede in der Inanspruchnahmequote verringert.“

Sechs BEMA-Positionen im Blick

Die Auswertung der Abrechnungsdaten fokussierte dabei neben der BEMA-Position 01 (Eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn, Mund- und Kieferkrankheiten, einschließlich Beratung), die beim Patientenbesuch in der Praxis abgerechnet wird, auch die Positionen 151 bis 155, die unter anderem Besuche in stationären Pflegeeinrichtungen im Rahmen eines Kooperationsvertrages der Praxis mit der jeweiligen Institution abdecken.

Zur Methode erläutern die Studienautoren: „Von der KZBV wurde die Anzahl der Versicherten mit Inanspruchnahme zahnärztlicher Kontrolluntersuchungen stratifiziert nach Kalenderjahr, Geschlecht, Altersgruppe (junges Erwachsenenalter 20–34 Jahre, frühes mittleres Erwachsenenalter 35–44 Jahre, spätes mittleres Erwachsenenalter 45–64 Jahre, höheres Erwachsenenalter 65–74 Jahre, Hochaltrige ab 75 Jahre) und Bundesland des Wohnorts anonymisiert in aggregierter Form (ohne Personenbezug) bereitgestellt. (…) Die Inanspruchnahme wurde getrennt nach Geschlecht, Altersgruppe, Bundesland und Kalenderjahr berechnet. Die Analyse erfolgte gemäß Empfehlungen der Guten Epidemiologischen Praxis (GEP) und der Guten Praxis Sekundärdatenanalyse (GPS).“ Das heißt, die Studie ist zwar nicht repräsentativ, aber äußerst aussagekräftig. Sie blendet aber selbstredend den Bereich der Privatpatienten sowie der Beihilfeberechtigten aus.

Spitzenreiter Sachsen, Schlusslicht Saarland

Bei der bundesländervergleichenden Betrachtung der Daten, fällt auf, dass die Quote der Inanspruchnahme zahnärztlicher Kontrolluntersuchungen im Jahr 2024 in Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Hamburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Bayern und Berlin über dem Bundesdurchschnitt von 64,0 % lag. In Baden-Württemberg, Brandenburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz sowie im Saarland lag die Inanspruchnahme hingegen unter dem Bundesdurchschnitt. Die höchste Inanspruchnahmequote verzeichnete Sachsen mit 73,1 %, die niedrigste das Saarland mit 59,0 %.

Frauen mit höheren ästhetischen Ansprüchen

Frauen nahmen zahnärztliche Kontrolluntersuchungen im gesamten Untersuchungszeitraum deutlich häufiger in Anspruch als Männer, so ein weiteres Ergebnis der Auswertung. Dass Frauen Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen häufiger in Anspruch nehmen als Männer, zeige sich z. B. auch bei der Teilnahme am gesetzlichen Gesundheits-Check-up sowie am Darmkrebs-Screening-Programm, so die Autoren. Eine mögliche Erklärung hierfür sei das in anderen Studien beschriebene gesundheitsbewusstere Verhalten von Frauen. Bei der Inanspruchnahme von Zahnvorsorgeuntersuchungen dürfe außerdem eine Rolle spielen, heißt es weiter, dass Frauen höhere ästhetische Ansprüche in Bezug auf ihre Zähne haben.

Unterschiede zeigten sich hier bereits im Kindes- und Jugendalter: Mädchen erhielten im Vergleich zu Jungen häufiger kieferorthopädische Behandlungen zur Korrektur von Fehlstellungen der Zähne, was u. a. auf höhere ästhetische Ansprüche bei Mädchen zurückgeführt werde. Auch bestimmte Persönlichkeitsmerkmale trügen zu einer höheren Inanspruchnahme zahnärztlicher Leistungen bei, z. B. Gewissenhaftigkeit. Im Vergleich zu Männern seien Frauen in der Regel gewissenhafter und dadurch besser organisiert. „Dies dürfte mit erklären, warum Frauen Vorsorgetermine häufiger vereinbaren und wahrnehmen, nicht nur für sich selbst, sondern auch für ihre Kinder“, so die Autoren.

Höchste Nachfrage bei Patienten zwischen 45 und 74

Wirft man den Blick auf die Alterskohorten, die am häufigsten die zahnärztlichen Kontrolluntersuchungen nachfragten, so sind dies die beiden Gruppen der Personen im späten mittleren (45–64 Jahre) und höheren Erwachsenenalter (65–74 Jahre). „Das ist plausibel, da gesundheitliche Themen mit zunehmendem Alter an Bedeutung gewinnen. Junge Erwachsene (20–34 Jahre) wiesen in allen Kalenderjahren die geringste Inanspruchnahmequote auf. Für diese altersbezogenen Unterschiede kommen verschiedene Erklärungsansätze in Betracht. Aus der Entwicklungspsychologie ist bekannt, dass das junge Erwachsenenalter mit diversen Veränderungen und Herausforderungen einhergeht.

So müssen junge Erwachsene bspw. lernen, sich um die eigene Gesundheit zu kümmern. In die Phase des jungen Erwachsenenalters fällt in der Regel auch die Geburt des ersten Kindes. Eine Schwangerschaft geht mit zahlreichen körperlichen Veränderungen einher. Auch die Mundgesundheit wird durch die hormonelle Umstellung beeinflusst, wodurch das Risiko für Frühgeburten und das Auftreten oraler Erkrankungen, darunter Gingivitis, Parodontitis und Karies, steigen“, führen die Studienautoren aus.

Wichtige Vorbildfunktion der Eltern

Das RKI adressiert auch die wichtige Rolle der Eltern für die spätere Inanspruchnahme zahnärztlicher Kontrollen. Ein Teil der Schwangeren nehme demnach Zahnvorsorgeuntersuchungen nicht in Anspruch. Mütter und Väter seien aber Vorbilder für ihre Kinder und prägten deren Verhalten bis ins Erwachsenenalter hinein. Das gelte auch für das Mundgesundheitsverhalten mit z. B. regelmäßigen Kontrolluntersuchungen in der zahnärztlichen Praxis. „Vor diesem Hintergrund erscheinen gezielte Maßnahmen sinnvoll, um die Inanspruchnahme zahnärztlicher Kontrolluntersuchungen insbesondere im jungen (20–34 Jahre) sowie frühen mittleren Erwachsenenalter (35–44 Jahre) zu erhöhen“, schlussfolgern die Autoren – eine Steilvorlage auch für Zahnarztpraxen in der Patientenkommunikation.

Darüber hinaus wiesen Hochaltrige (ab 75 Jahren) in der Studie eine im Vergleich zur Gesamtquote geringere Inanspruchnahmequote auf. Bei der Mehrheit der Hochaltrigen fanden Kontrolluntersuchungen in der zahnärztlichen Praxis statt.

Patientenbindung von Kindesbeinen an

Die RKI-Analyse kann Praxischefs darin bestärken, der Präventionssäule im Versorgungsalltag mit den zahnärztlichen Kontrolluntersuchungen & Co noch mehr Raum einzuräumen. Dies erscheint nicht zuletzt vor dem Hintergrund des zum Großteil Ende Juli in Kraft getretenen GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes (GKV-BStabG) geboten, das ein Preismoratorium und damit de facto eine Honorardeckelung für den Zeitraum 2027 bis 2029 verhängt, die zudem noch basiswirksam ist.

Die FUZ 1-6 werden erst nach und nach automatisch in das „Gelbe Heft“ des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aufgenommen. Noch sind Unmengen alter Exemplare im Umlauf, die nur die bisherigen pädiatrischen U-Untersuchungen abdecken. Es laufen aber bundesweit Bestrebungen, zum Beispiel über das Format eines Einlegeblattes die alten Hefte nachzurüsten. Für Praxen besteht somit die Gelegenheit, via Infoflyer, Praxisplakate oder auch die direkte Ansprache von Eltern mit Babys und Kindern bis 6 Jahre am Stuhl. Denn noch ist nicht sicher, dass Eltern nach der Geburt hres Kindes in der Klinik oder danach beim Kinderarzt gezielt auf dieses neue Angebot und dessen Dokumentation im „Gelben Heft“ aufmerksam gemacht werden. Finden die jungen Patienten dann in die Praxis, sollte dies nicht nur eine gute Präventionswirkung entfalten, sondern im besten Falle auch den Grundstein legen für eine lange und intakte Patienten-Bindung an die Zahnarzt-Praxis.

Kooperationsverträge fristen noch ein Nischendasein

Wie die Datenanalyse des RKI offenlegt, erfolgte mit 3,7 Prozent nur ein Bruchteil der zahnärztlichen Kontrolluntersuchungen in der häuslichen Umgebung oder in einer stationären Pflegeinrichtung. Zwar ist es für die Praxis mit etwas organisatorischem Aufwand verbunden, aber die Option, mit einer entsprechenden Einrichtung einen Kooperationsvertrag zu schließen, der der jeweiligen KZV dann zur Abrechnungsgenehmigung vorzulegen ist, sollte zumindest geprüft werden. Bundesweit klafft hier noch eine Versorgungslücke. Viele KZVen rühren sogar regelrecht die Werbetrommel für diese Versorgungsform und unterstützen mit entsprechenden Beratungsformaten zu juristisch sauberen Kooperationsverträgen.

Strukturreform soll Prävention stärken

Mit ihrem GKV-BStabG zur Erreichung einer „einnahmeorientierten Ausgabenpolitik“ hat die Jurstin und ehemalige Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) erst einmal Pflöcke zur Kostendämpfung im Gesundheitswesen eingerammt, wobei sie sich nur teils an den 66 Ende März seitens der von ihr eingesetzten FinanzKommission Gesundheit (FKG) vorgelegten Empfehlungen orientiert hatte. Die FKG sollte laut Warken bis Ende dieses Jahres einen zweiten Bericht vorlegen, der dann Basis einer Strukturreform sein soll – mit einem eindeutigen Fokus auf die Stärkung der Prävention zur Vermeidung weiter steigender, exorbitant hoher Krankheitskosten im GKV-System.

Am deutlichsten verknüpft der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) seine Erwartungshaltung an den neuen Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU), der einen ökonomischen Hintergrund mitbringt: „Als studierter Betriebswirt und promovierter Volkswirt weiß Herr Linnemann genau, dass Betriebe nur bestehen können, wenn sie auch Planungssicherheit und betriebswirtschaftlichen Erfolg haben.“

KZBV: Rein fiskalische Sparansätze sind verfehlt

KZBV-Chef Martin Hendges weist Linnemann explizit auf die seitens der Zahnärzteschaft erreichten Mundgesundheitserfolge als Orientierungspunkt hin: „Die finanzielle Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung ist eine der zentralen gesundheitspolitischen Aufgaben der kommenden Jahre. Dafür braucht es Reformen, die langfristig wirken. Die Vertragszahnärzteschaft zeigt seit vielen Jahren: Eigenverantwortung, Prävention und ein effizienter Einsatz der Beitragsmittel gehören zusammen. Wer Erkrankungen verhindert, stärkt nicht nur die Gesundheit der Menschen, sondern entlastet zugleich die Solidargemeinschaft. Diese Erfahrungen sollten auch für die anstehenden Reformen richtungsweisend sein. Rein fiskalische Sparansätze zu Lasten der Versorgung wie durch eine unreflektierte Budgetierung sind verfehlt und gefährden die Versorgung dauerhaft. Die harten Einschnitte in die Parodontitisversorgung zeigen dies leider nur allzu deutlich.“

Die KZBV sehe in den anstehenden Reformen die Chance, die GKV nachhaltig weiterzuentwickeln. Dabei sollten Versorgungsmodelle gestärkt werden, die Gesundheit erhalten, Eigenverantwortung fördern und die vorhandenen Mittel effizient einsetzen. Die vertragszahnärztliche Versorgung stehe seit Jahrzehnten für diesen Ansatz. „Mit einer konsequent präventionsorientierten Versorgung und der aktiven Mitwirkung der Patientinnen und Patienten ist es gelungen, die Mundgesundheit der Bevölkerung grundlegend zu verbessern und gleichzeitig den Anteil der zahnärztlichen Versorgung an den Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung kontinuierlich zu senken. Die Rahmenumstände hierfür dürfen nicht weiter gefährdet werden. Wir stehen mit unserer Expertise und Erfahrung bereit, gemeinsam mit dem neuen Bundesgesundheitsminister diesen erfolgreichen Weg auch künftig fortzusetzen“, so Hendges.

BZÄK: Eigenverantwortung im Zentrum notwendiger Reformen

Dr. Romy Ermler setzt als Präsidentin der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) bei der Formulierung ihrer Erwartungshaltung an den gesundheitspolitischen Kurs unter Linnemann stärkere Azente auf die Eigenverantwortung: „Aus Sicht der Zahnärzteschaft kommt es nun darauf an, die Eigenverantwortung zu stärken, die freiberuflichen Strukturen zu festigen, unnötige Bürokratie konsequent abzubauen und die Prävention als gesundheitspolitisches Leitprinzip weiter auszubauen. Dazu gehört auch, die wirtschaftliche Grundlage der Praxen zu sichern.“

Die BZÄK sehe dabei Schnittmengen mit Linnemann aus seiner Zeit als Vorsitzender der Mittelstands- und Wirtschaftsunion (MIT) sowie als CDU-Generalsekretär. Unter seiner Ägide habe die MIT u.a. Beschlüsse zum Bürokratieabbau, zu Patientenschutz und Qualitätssicherung sowie zum Wettbewerb im dualen Krankenversicherungssystem gefasst. Hieran wolle die BZÄK ihren Dialog anknüpfen. Bei knapper werdenden Ressourcen müsse die Stärkung der Eigenverantwortung, wie sie in der Zahnmedizin bereits verankert sei, im Zentrum notwendiger Reformen stehen, lautet Ermlers Plädoyer.

Verknüpfung mit Mundgesundheitszielen 2030

Die BZÄK verknüpft ihre aktuelle gesundheitspolitische Stoßrichtung auch mit der Verfolgung der ihrerseits 2021 formulierten Mundgesundheitsziele für Deutschland bis zum Jahr 2030. Darin heißt es: „Die Zielprojektion für das Jahr 2030 legt fest, dass die Mundgesundheit weiter gefördert und eine Reduktion der Auswirkungen von Zahn-, Mund- und Kiefererkrankungen auf die Allgemeingesundheit und die psychosoziale Entwicklung erreicht werden soll. Dabei sollten Risikogruppen und die Früherkennung, Prävention und effiziente Behandlung oraler Erkrankungen besonders berücksichtigt werden.“ Unabhängig vom gesundheitspolitischen Dialog auf Bundesebene lohnt es sich für Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber, die Chancen für mehr Präventionsangebote in ihrem Leistungsportfolio zu überdenken und die Praxisstrategie entsprechend anzupassen. Die meisten Leistungen sind entbudgetiert.

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