Rechtsverordnung zur Interoperabilität

Das Zusammenspiel der IT-Systeme im Gesundheitswesen fördern

Das Bundesgesundheitsministerium hat einen Entwurf für eine neue Rechtsverordnung erarbeitet. Im Fokus: die Interoperabilität der IT-Systeme. Erwartungen aus der Vergangenheit wurden offenbar enttäuscht.

Berlin. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) unternimmt einen weiteren Anlauf, die Interoperabilität im Gesundheitswesen voranzutreiben. Der Referentenentwurf zur Gesundheits-IT-Interoperabilitäts-Governance-Verordnung (kurz: GIGV) liegt nun vor.

Darin strebt das BMG unter anderem die Schaffung einer Koordinierungsstelle zur Herstellung von Interoperabilität im Gesundheitswesen an. Ein Expertengremium soll eingerichtet werden, in dem neben IT-Fachleuten unter anderem auch Patientenorganisationen sowie „fachlich betroffene Fachgesellschaften und Verbände“ vertreten sein sollen.

Die Bundesregierung hatte in der Vergangenheit immer wieder Versuche unternommen, das Zusammenspiel der IT-Systeme zu verbessern. Interoperabilität ist eine zentrale Voraussetzung, um sektorenübergreifenden und interprofessionellen Austausch im Gesundheitswesen zu erreichen.

Gerade mit Blick auf Weiterentwicklung der Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA), den Ausbau telemedizinischer Versorgungsangebote sowie E-Rezept und elektronische Patientenakte gewinnt das Zusammenspiel der Systeme zunehmend an Bedeutung.

Koordinierungsstelle und „Wissensplattform“

Die Koordinierungsstelle, die laut vorliegender Rechtsverordnung geschaffen werden soll, soll nun Anforderungen, Richtlinien und Leitlinien identifizieren, priorisieren, Handlungsfelder ableiten, Vorschläge entwickeln und letztlich Festlegungen verbindlich treffen. Ziel ist eine „flächendeckende Etablierung von einheitlichen Standards zum Datenaustausch im Gesundheitswesen“, wie es in dem Entwurf heißt.

Die Koordinierungsstelle erhält laut Referentenentwurf außerdem die Aufgabe, eine neue „Wissensplattform“ aufzubauen. Hintergrund ist, dass das bisherige Interoperabilitätsverzeichnis „vesta“, das seit 2017 betrieben wird, offenbar seinen Zweck nicht erfüllt. Das BMG bezeichnet es in dem Referentenentwurf als „verbesserungswürdig“. Die Erwartungen daran würden „noch nicht vollständig erfüllt“.

Ausbau zur Wissensplattform für Programmierer

Auch in der Praxis zeigt sich immer wieder, dass einzelne Systeme häufig nicht interoperabel sind. Die neue „Wissensplattform“ soll nun „vesta“ ablösen und perspektivisch als „zentrale Informationsquelle zu den Themen Interoperabilität und Standardisierung im Gesundheitswesen“ fungieren.

Hersteller und Industrie könnten darüber dann entsprechend die technischen und syntaktischen Anforderungen an IT-Entwicklungen entnehmen. Für sie soll sich entsprechend mittel- bis langfristig der Aufwand für die Entwicklung interoperabler Entwicklungen reduzieren.

Die Koordinierungsstelle soll bei der Gesellschaft für Telematik, der gematik, angesiedelt werden. Sie muss einmal jährlich an das BMG berichten. 

Quelle: Ärzte Zeitung